Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben in [eckigen Klammern] fehlen noch und werden ergänzt. Diese Texte wurden sorgfältig auf die tatsächlichen Abläufe dieser Website abgestimmt, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MVXIM (Max Dilewski, 75A Erosi Manjgaladze Street, Tbilisi, Georgien; im Folgenden „MVXIM“) und ihren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen von MVXIM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt MVXIM nicht.
(2) Diese AGB gelten für alle Leistungen, insbesondere Strategie, Webdesign und Webentwicklung, Onlineshops, KI-gestützte Bild- und Videoproduktion, Werbemittel, Kampagnenbetreuung (z. B. Google, Meta, ChatGPT Ads), Social Media und Automatisierung.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MVXIM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von MVXIM sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder MVXIM mit der Leistung auf Wunsch des Kunden beginnt.
(3) Maßgeblich für Umfang, Termine und Vergütung ist das Angebot. Aussagen auf der Website, in Konzeptstudien oder durch den KI-Assistenten sind unverbindlich.
§ 3 Leistungen und Änderungen
(1) MVXIM erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und kann dafür geeignete Werkzeuge und Dienstleister einsetzen.
(2) Beratung, Betreuung und laufende Kampagnenarbeit sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Rankings, Anfragen, Umsatz) ist nicht geschuldet. Die Erstellung einer Website, eines Shops oder eines Films ist eine Werkleistung, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(3) Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Umfang, erstellt MVXIM dafür ein Nachtragsangebot. Mehraufwand wird nach den im Angebot genannten Sätzen abgerechnet. Termine verschieben sich angemessen.
(4) Im Angebot vereinbarte Korrekturschleifen sind im Preis enthalten; weitere Schleifen werden gesondert berechnet.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen bereitgestellten Materialien (Texte, Logos, Bilder, Produktdaten, Personenaufnahmen) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt MVXIM von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann berechnet werden.
(4) Die rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen und Produkten (z. B. wettbewerbs-, marken- oder heilmittelrechtlich) obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. MVXIM ist keine Rechtsberatung.
§ 5 KI-gestützte Leistungen
(1) MVXIM setzt für Bild-, Video-, Text- und Automatisierungsleistungen KI-Werkzeuge ein (z. B. Higgsfield, Claude). Die Ergebnisse werden von Menschen konzipiert, ausgewählt und geprüft.
(2) KI-generierte Inhalte sind nach heutiger Rechtslage nicht in jedem Fall urheberrechtlich schutzfähig. MVXIM überträgt dem Kunden die Rechte, die an den Ergebnissen entstehen oder MVXIM zustehen (§ 7), kann aber keinen Schutz gegenüber Dritten garantieren.
(3) MVXIM achtet darauf, dass Ergebnisse keine erkennbaren Rechte Dritter verletzen (z. B. fremde Marken, reale Personen ohne Einwilligung). Eine vollständige Prüfung auf Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken ist technisch nicht möglich.
(4) Für die Kennzeichnung KI-erzeugter oder manipulierter Inhalte gegenüber Dritten, soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Art. 50 KI-Verordnung oder Plattformrichtlinien), ist der Kunde als Verwender verantwortlich. MVXIM weist auf erkennbare Kennzeichnungspflichten hin.
(5) Vertrauliche Daten des Kunden gibt MVXIM nur mit dessen Zustimmung in KI-Dienste ein und nutzt dafür ausschließlich Dienste, die Eingaben nicht zum Training verwenden.
§ 6 Werbekampagnen und Plattformen
(1) Werbebudgets (Mediakosten) zahlt der Kunde direkt an die Werbeplattformen oder erstattet sie MVXIM gesondert; sie sind nicht Teil der Agenturvergütung, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Für Werbekonten, Freigaben und Ausspielung gelten die Bedingungen und Richtlinien der jeweiligen Plattform (z. B. Google, Meta, OpenAI). MVXIM hat keinen Einfluss auf deren Entscheidungen und haftet nicht für Ablehnungen, Kontosperren oder Änderungen der Plattformen.
(3) MVXIM ist kein Partner von OpenAI und kann weder eine Platzierung von Anzeigen in ChatGPT noch einen Einfluss auf Antworten von ChatGPT zusagen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für den im Angebot vereinbarten Zweck zu nutzen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder weitergehende Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Quellcode, offene Designdateien, Projektdateien und Rohmaterial (z. B. nicht verwendete KI-Generierungen) werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist.
(4) Bestandteile Dritter (z. B. Open-Source-Software, Schriften, Stock-Material, Plugins, Plattform-Lizenzen) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Anbieter. Laufende Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
(5) MVXIM darf den Kunden und die Arbeit nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 8 Abnahme
(1) Werkleistungen nimmt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt (z. B. die Website veröffentlicht oder das Motiv schaltet) oder die Frist nach Absatz 1 ohne Angabe wesentlicher Mängel verstreicht; MVXIM weist bei Mitteilung der Fertigstellung auf diese Folge hin.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Bei Projekten sind, soweit im Angebot nicht anders geregelt, 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig. Laufende Leistungen (Retainer) werden monatlich im Voraus berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; MVXIM kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
(4) Fremdkosten, die im Auftrag des Kunden entstehen (z. B. Lizenzen, Stock-Material, Hosting, Domain, KI-Rechenkontingente in außergewöhnlichem Umfang), werden nach vorheriger Absprache weiterberechnet.
§ 10 Mängel
(1) Bei Mängeln von Werkleistungen hat MVXIM zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Keine Mängel sind Abweichungen, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter, durch Updates von Browsern, Plattformen oder Schnittstellen nach Abnahme oder durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen.
§ 11 Haftung
(1) MVXIM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden sowie für Datenverluste, soweit der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von MVXIM.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Verarbeitet MVXIM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. in einem CRM, Onlineshop oder einer Automatisierung), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Leistungen (Retainer) haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von MVXIM. MVXIM kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.